Geschäftsführer / Vorstände

Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können


Bester Schutz für das Vermögen


Als Vorstand oder Geschäftsführer treffen Sie täglich Entscheidungen von großer Bedeutung für Ihr Unternehmen. Hierbei kann es zu einer Fehleinschätzung oder Fehlentscheidung kommen und es entsteht für das Unternehmen ein erheblicher Schaden.
Sie schätzen die Marktchancen eines neuen Produktes falsch ein, Sie erwerben eine überdimensionierte IT – Anlage, verspätete Kündigung eines Dienstleistungsvertrages, Sie vernachlässigen Ihre Compliance-Abteilung oder stellen den Insolvenzantrag verspätet.

Als Geschäftsleitungsmitglied haften Sie für entstanden Schäden mit Ihrem Privatvermögen.Zudem werden Sie als Organ abberufen und die vereinbarten Gehalts- und Bonuszahlungen werden nicht geleistet. Sie sind gezwungen, Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen und es stehen Ihnen Anwalts- und Gerichtskosten.
Gegen diese Risiken können Sie sich absichern. Wir beraten Sie gerne.


Konzepte für Geschäftsleitungsmitglieder


D&O

Vorstände, Geschäftsführer und Mitglieder von Aufsichtsgremien haben in Ausübung ihrer Tätigkeit eine Reihe von Verhaltenspflichten zu beachten. Verletzen sie diese Pflichten und der Gesellschaft entsteht dadurch ein Schaden, so haften sie persönlich gegenüber der Gesellschaft mit Ihrem Privatvermögen.
Bereits einfache Fahrlässigkeit führt zu der unbegrenzten Haftung des Geschäftsführers. Erschwerend gilt eine Beweislastumkehr. Kann die Gesellschaft einen Schaden darlegen, hat der Geschäftsführer zu beweisen, dass er keine Pflicht verletzte.
Die D&O-Versicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Manager und Organmitglieder und deckt im Schadenfall die Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines unbegründeten Anspruchs und den Schadenausgleich bei einem berechtigten Anspruch.
Die Versicherungswirtschaft bietet unterschiedliche Deckungskonzepte an. Das Unternehmen kann seine Führungskräfte über eine Unternehmens D&O zu versichern.
Für das einzelne Organmitglied besteht ferner die Möglichkeit, Ihre Managementtätigkeit über eine persönliche D&O (Link hinterlegen) absichern.
Über die Vor- und Nachteile der einzelnen Deckungskonzepte beraten wir Sie gerne und finden für Sie einen optimalen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz.

Unternehmens – D&O
Versicherungsnehmerin und Beitragszahlerin der Unternehmens – D&O-Versicherung ist die Gesellschaft selbst. Das einzelnen Geschäftsleitungsmitglied ist versicherte Person.
Versicherte Personen sind alle ehemaligen, aktuellen und zukünftigen Organmitglieder. Eine namentliche Benennung ist nicht erforderlich. Im Schadenfall teilen sich alle Versicherten die Versicherungssumme.
Versicherungsfall ist die erstmalige Anspruchserhebung ist („claims – made – Prinzip“) gegen das Geschäftsleitungsorgan. Es sind somit vorvertragliche Pflichtverletzung versichert, soweit die erstmalige Anspruchserhebung in der Vertragslaufzeit erfolgt.

Persönliche D&O
Versicherungsnehmer und Beitragszahler der D&O-Versicherung ist das Geschäftsleitungsorgan selbst.
Versichert ist das nur das Organmitglied, das den Versicherungsvertrag abschließt. Die vereinbarte Versicherungssumme steht im exklusiv zu.
Versicherungsfall ist die Pflichtverletzung des Versicherten („Verstoß – Prinzip“). Versicherungsschutz setzt voraus, dass die Pflichtverletzung in der Versicherungslaufzeit begangen wurde.

Selbstbehalts – Versicherung
Für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften gilt seit der Finanzkrise 2009 ein gesetzlicher Selbstbehalt. Sie haben 10 % des Schadens bis zu einer Höchstgrenze des 1,5-fachen ihres Jahresbruttogehalts selbst tragen.
Dieses Risiko kann über eine zusätzliche Selbstbehaltsversicherung abgesichert werden.

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Anstellungsvertragsrechtsschutz
Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt nur für Arbeitnehmer und greift nicht bei Leitungsorganen von juristischen Personen. Etwaige Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag werden daher vor dem Landgericht verhandelt.
Auseinandersetzungen über den Anstellungsvertrag sind somit nicht  über die Arbeits – Rechtsschutz versichert.
Nach der Vertragsbeendigung kann es um Streitigkeiten über eine Abfindung, Boni- oder Pensionszahlungen kommen. Der gerichtliche Streitwert ist entsprechend hoch und die Rechtsverfolgungskosten sind erheblich.
Dieses finanzielle Risiko übernimmt eine Anstellungsvertrags – Rechtsschutzversicherung.

Spezial – Strafrechtsschutz
Für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft reicht ein Vorwurf oder ein anonymer Hinweis aus. Es kommen hohe Kosten wie Anwalts- und Verfahrenskosten und Auslagen auf Sie zu. Der Straf- Rechtsschutz sichert sie finanziell und rechtlich ab und übernimmt die Honorare eines erfahrenen Strafverteidiger und die Verfahrenskosten inklusive aller Auslagen, z.B. für Zeugen und Sachverständige, Reisen und Dolmetscher. Ferner stellt der Versicherer eine Strafkaution zur Verfügung.

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Sie wollen einen günstigen Tarif, bestenfalls mit Sonder­nachlässen, und zugleich auf den Komfort einer persönlichen Beratung und Unterstützung im Schadensfall nicht verzichten? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir bieten Ihnen die Vergleichs­möglichkeiten zwischen nahezu allen Versicherungs­gesellschaften und Tarifen und sind zudem stets mit Rat und Tat an Ihrer Seite.
Auch im Schadensfall müssen Sie kein Callcenter anrufen, sondern einfach nur unsere Nummer wählen. Wir engagieren uns kompetent und engagiert für Ihre Interessen.

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