Stiftungen

Damit Sie sich auf Ihre Aufgabe konzentrieren können


Bester Schutz für das Stiftungsvermögen


In Deutschland gibt es ca. 22.000 gemeinnützige Stiftungen, die z.B. die medizinische Forschung oder auch die Alten- und Jugendhilfe unterstützen. Dieser Stiftungszweck wird über die Erträge aus dem Stiftungsvermögen finanziert.

Sowohl bei der Anlage des Vermögens als auch der Förderung des Stiftungszweck können der Vorstand oder die Mitarbeiter Fehler machen und das Stiftungsvermögen schädigen. Dieses Risiko können Sie absichern.


Lösungen für Stiftungen


Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung
Der Versicherungsschutz für Stiftungen ist ähnlich gestaltet wie für Vereine und Verbände und erstreckt sich sowohl auf Ersatzansprüche die ein Dritter gegen den Stiftungen geltend macht als auch auf Eigenschäden die der Stiftungen durch einen Mitarbeiter oder ein Vorstandmitglied erlitten hat.

D&O
Vorstände und Beiräte von Stiftungen haften wie Geschäftsleitungsorgane von Unternehmen persönlich mit ihrem Privatvermögen.
Gegen diese Inanspruchnahme können Sie sich mit einer D&O – Versicherung absichern. Die D&O deckt im Schadenfall die Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines unbegründeten Anspruchs und den Schadenausgleich bei einem berechtigten Anspruch.
Die klassische Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung sichert ebenfalls Dritt- und Eigenschäden ab und es ergeben sich daher Überschneidungen mit der D&O.

Harmonisierung
Wir harmonisieren für Sie die beiden Deckungskonzepte indem wir die Versicherungsbedingungen und die Versicherungsprämie aufeinander abstimmen.

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Die weltweite Vernetzung und die modernen Informationstechnologien bringen für Kanzleien und Unternehmen unübersichtliche Risiken mit sich. Cyber-Attacken laufen heute automatisiert ab und können Ihre Kanzlei oder Ihr Büro treffen, auch ohne dass Hacker es konkret auf Sie abgesehen und Sie umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen getroffen haben. Mit weitreichenden Folgen: vom Stillstand Ihrer Kanzlei-IT, Datenverlust, Erpressung und Schadenersatzansprüchen Dritter bis hin zur Rufschädigung.
Vor diesen Risiken schützt eine Cyber – Versicherung.

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Im laufenden Kanzlei- oder Bürobetrieb kann es bei einem Mandanten bzw. Kunden zu einem Personen- oder Sachschaden kommen. Die Bürohaftpflichtversicherung ist die Privat – Haftpflichtversicherung für das Büro und schützt Sie bei Personen- und Sachschäden.

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Ein Feuer-, ein Leitungswasser- oder ein Elementarereignis kann Ihre Büroeinrichtung beschädigen. In Ihre Büroräumlichkeiten kann eingebrochen werden und Ihre EDV – Anlage kann gestohlen bzw. mutwillig beschädigt werden.
Gegen diese Gefahren schützt eine Geschäftsinhalts- bzw. Elektronikversicherung. Sie ist die Hausratversicherung für Ihr Büro.

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Firmen – Rechtsschutzversicherung
Der Firmen-Rechtsschutz erstattet Ihnen die Kosten, die dem Unternehmen bei einem Rechtsstreit z. B. im Arbeits- oder Verkehrsrecht entstehen und übernimmt Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Vorschüsse etc..
Versichert sind Firmeninhaber und deren Mitarbeiter. Kombiniert mit dem Privat-Rechtsschutz sind darüber hinaus die Familienmitglieder der Inhaber mitversichert.

Spezial – Strafrechtsschutz
Für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft reicht ein Vorwurf oder ein anonymer Hinweis aus. Es kommen hohe Kosten wie Anwalts- und Verfahrenskosten und Auslagen auf Sie zu.
Der Straf- Rechtsschutz sichert sie finanziell und rechtlich ab und übernimmt die Honorare eines erfahrenen Strafverteidiger und die Verfahrenskosten inklusive aller Auslagen, z.B. für Zeugen und Sachverständige, Reisen und Dolmetscher. Für eine Strafkaution wird vom Versicherer ein Darlehen zur Verfügung gestellt.

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Sie vertrauen Ihren Mitarbeiter, zu Recht. Es kommt leider immer wieder vor, dass langjährige Mitarbeiter aus einer persönlichen Notsituation Gelder unterschlagen oder auf sonstige Weise das Unternehmen schädigen. Zudem rüsten Cyber – Gangster auf und finden immer neue Wege, sich in Ihr IT – System einzuhacken, Ihre Daten zu zerstören bzw. verschlüsseln und einen erheblichen Schaden zu verursachen.
Mit einer Vertrauensschadenversicherung schützen Sie sich vor finanziellen Schäden durch vorsätzlich begangene Vermögensdelikte von Mitarbeitern, Dienstleistern oder Dritten und gegen Häckerschäden durch den Eingriff in Ihre IT – Struktur.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.

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