StaRUG
Damit Sie sich auf die Restrukturierung und Sanierung konzentrieren können
Bester Schutz für Ihre Tätigkeit
Das Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist am 01.01.2021 in Kraft getreten. Mit dem StaRUG stehen den Unternehmen umfangreiche Möglichkeiten zur schnellen und gezielten Sanierung und Restrukturierung des Unternehmens zur Verfügung.
Zentrale Personen einer Restrukturierung nach dem StaRUG sind der Restrukturierungsbeauftragte, der Sanierungsmoderator und der Gläubigerbeirat.
Lösungen für Beteiligte nach dem StaRUG
Als Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater unterhalten Sie bereits eine Vermögensschaden– Haftpflichtversicherung.
Wir prüfen, ob diese ausreichend bemessen ist und den Vorgaben der Insolvenzgerichte genügt. Gemeinsam finden wir das optimal Versicherungskonzept für Sie.
Restrukturierungen von umsatzstarken Unternehmen erfordern hohe Versicherungssummen und ein umfangreiches Deckungskonzept. Die laufenden Versicherungsverträge bieten nicht immer ausreichenden Schutz.
Hier hilft eine Einzelobjektdeckung, indem ein gesonderter Vertrag nur für dieses Risiko abgeschlossen wird. Die Vertragsgestaltung erfolgt individuell und die Besonderheiten des Einzelfalls werden berücksichtigt. Die Kosten sind als Kosten erstattungsfähig.