Sozietäten

Damit Sie sich auf Ihre Mandanten konzentrieren können


Bester Schutz für Ihre Sozietät


Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigten Buchführern können ihre Tätigkeit gemeinsam ausüben.

Hierbei ergeben sich einige Besonderheiten.


Konzepte für Sozietäten


Nach dem Berufsrecht können Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigten Buchführern ihre Tätigkeit gemeinsam ausüben.
Das Berufsrecht ist hinsichtlich der Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung dagegen uneinheitlich geregelt.
Vielfach sind interprofessionelle Sozietät Teil einer internationalen Kanzlei bzw. eines internationalen Netzwerkes und arbeiten weltweit. Der Versicherungsschutz ist entsprechend anzupassen. Wir helfen  gerne und erstellen ein optimales Versicherungskonzept für Sie.

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Die Beratungen bei Unternehmensnachfolgen bzw. bei M&A – Transaktionen erfordern hohe Versicherungssummen und ein umfangreiches Deckungskonzept. Die laufenden Versicherungsverträge bieten nicht immer ausreichenden Schutz.
Hier hilft eine Einzelobjektdeckung, indem ein gesonderter Vertrag nur für dieses Risiko abgeschlossen wird. Die Vertragsgestaltung erfolgt individuell unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Mandates. Die Kosten werden vielfach von dem Mandaten übernommen.

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Die weltweite Vernetzung und die modernen Informationstechnologien bringen für Kanzleien und Unternehmen unübersichtliche Risiken mit sich. Cyber-Attacken laufen heute automatisiert ab und können Ihre Kanzlei oder Ihr Büro treffen, auch ohne dass Hacker es konkret auf Sie abgesehen und Sie umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen getroffen haben. Mit weitreichenden Folgen: vom Stillstand Ihrer Kanzlei-IT, Datenverlust, Erpressung und Schadenersatzansprüchen Dritter bis hin zur Rufschädigung. Vor diesen Risiken schützt eine Cyber – Versicherung.

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Im laufenden Kanzlei- oder Bürobetrieb kann es bei einem Mandanten bzw. Kunden zu einem Personen- oder Sachschaden kommen. Die Bürohaftpflichtversicherung ist die Privat – Haftpflichtversicherung für das Büro und schützt Sie bei Personen- und Sachschäden.

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Ein Feuer-, ein Leitungswasser- oder ein Elementarereignis kann Ihre Büroeinrichtung beschädigen. In Ihre Büroräumlichkeiten kann eingebrochen und Ihre EDV – Anlage kann gestohlen oder beschädigt werden. Gegen diese Gefahren schützt eine Geschäftsinhalts- bzw. Elektronikversicherung. Sie ist die Hausratversicherung für Ihr Büro.

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Firmen – Rechtsschutzversicherung
Der Firmen-Rechtsschutz erstattet Ihnen die Kosten, die dem Unternehmen bei einem Rechtsstreit z. B. im Arbeits- oder Verkehrsrecht entstehen und übernimmt Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Vorschüsse etc..
Versichert sind Firmeninhaber und deren Mitarbeiter. Kombiniert mit dem Privat-Rechtsschutz sind darüber hinaus die Familienmitglieder der Inhaber mitversichert.

Spezial – Strafrechtsschutz 

Für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft reicht ein Vorwurf oder ein anonymer Hinweis aus. Es kommen hohe Kosten wie Anwalts- und Verfahrenskosten und Auslagen auf Sie zu. Der Straf- Rechtsschutz sichert sie finanziell und rechtlich ab und übernimmt die Honorare eines erfahrenen Strafverteidiger und die Verfahrenskosten inklusive aller Auslagen, z.B. für Zeugen und Sachverständige, Reisen und Dolmetscher. Ferner stellt der Versicherer eine Strafkaution zur Verfügung.

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Sie vertrauen Ihren Mitarbeiter, zu Recht. Es kommt leider immer wieder vor, dass langjährige Mitarbeiter aus einer persönlichen Notsituation Gelder unterschlagen oder auf sonstige Weise das Unternehmen schädigen. Zudem rüsten Cyber – Gangster auf und finden immer neue Wege, sich in Ihr IT – System einzuhacken, Ihre Daten zu zerstören bzw. verschlüsseln und einen erheblichen Schaden zu verursachen.
Mit einer Vertrauensschadenversicherung schützen Sie sich vor finanziellen Schäden durch vorsätzlich begangene Vermögensdelikte von Mitarbeitern, Dienstleistern oder Dritten und gegen Häckerschäden durch den Eingriff in Ihre IT – Struktur. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.

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Der Kanzlei Manager oder auch Managing Partner leitet die Kanzlei wie ein Geschäftsführer sein Unternehmen. Er vertritt die Kanzlei nach außen und trifft intern organisatorische und strategische Entscheidungen.
Er haftet somit wie ein Geschäftsführer einer GmbH. Macht er einen Fehler und entsteht dadurch ein Schaden, so haftet er persönlich gegenüber der Kanzlei mit seinem Privatvermögen. Hier hilft eine Kanzlei – Manager – D&O.

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Fragen um Haftung und Garantien führen bei M&A – Transaktionen zu langen Diskussionen und können zum Scheitern der Verhandlungen führen.
Hauptstreitpunkt bei Kauf, Fusion, Übernahme etc. eines Unternehmens oder einer Immobilie ist die Risikoverteilung zwischen Käufer und Verkäufer. Der Käufer wünscht sich eine möglichst strenge Haftung des Verkäufers, der Verkäufer möchte seine Haftung soweit wie möglich begrenzen.
Die W&I sichert die Vermögenseinbußen infolge der Garantie- und Freistellungsansprüche der Vertragsparteien ab. Mit der W&I verlagern die Vertragsparteien die für Ihre Transaktion typischen Risiken auf ein Versicherungsunternehmen. Bitte sprechen Sie uns an.

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Treuhandverträge sind individuell ausgestaltet.  Es kann eine verwaltende oder geschäftsführende Treuhand vorliegen.

Im Einzelfall ist zu prüfen, ob der bestehende Versicherungsschutz der Treuhänder ausreichend ist oder weitergehender Versicherungsschutz erforderlich ist.

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