Treuhand
Damit Sie sich auf Ihre Aufgabe konzentrieren können
Startseite » Treuhand
Bester Schutz für Ihre Treuhandtätigkeit
Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer werden aufgrund ihrer hohen Vertrauensstellung und Sachkunde mitunter als Treuhänder mandatiert. In dieser Funktion wird ihnen auf gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Basis die Verfügungsmacht an dem Treugut eingeräumt.
Auch wenn Berufsträger für solche Tätigkeiten prädestiniert sind, sind dabei
doch berufs- und versicherungsrechtliche Aspekte zu beachten.
Treuhandverträge sind individuell ausgestaltet. Hierbei sind die verwaltende und die geschäftsführende Treuhand zu unterscheiden.
Wir prüfen für Sie, ob im Einzelfall der bestehende Versicherungsschutz der Treuhänder ausreichend ist oder weitergehender Versicherungsschutz erforderlich ist.