Distressed M&A
Volle Konzentration auf den Neuanfang
Bester Schutz nach der Unternehmenskrise
Durch die Corona – Pandemie kommen vermehrt Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Die Unternehmensinsolvenzen und damit die Distressed M&A-Transaktionen werden zunehmen.
Die bisherigen Versicherer des Unternehmens werden den D&O – Versicherungsschutz reduzieren oder aufkündigen. Andere Versicherer werden aufgrund der finanziellen Krisensituation keinen oder eingeschränkten Versicherungsschutz anbieten.
Wir prüfen, ob der Versicherungsschutz alle wesentlichen Versicherungselemente enthält und keine Deckungslücken aufweist. Insbesondere kontrollieren wir den versicherten Zeitraum, etwaige Insolvenzklauseln und die Selbstbehaltsregelung.
Wir möchten, dass Sie sich auf Ihre anspruchsvolle Aufgabe konzentrieren können und sich über Ihre Haftung keine Gedanken machen müssen.
Lösungen für eine Distressed M&A
Vorstände, Geschäftsführer und Mitglieder von Aufsichtsgremien haben in Ausübung ihrer Tätigkeit eine Reihe von Verhaltenspflichten zu beachten. Verletzen sie diese Pflichten und der Gesellschaft entsteht dadurch ein Schaden, so haften sie persönlich gegenüber der Gesellschaft mit Ihrem Privatvermögen.
Bereits einfache Fahrlässigkeit führt zu der unbegrenzten Haftung des Geschäftsführers. Erschwerend gilt eine Beweislastumkehr. Kann die Gesellschaft einen Schaden darlegen, hat der Geschäftsführer zu beweisen, dass er keine Pflicht verletzte.
Gegen diese Inanspruchnahme können Sie sich mit einer D&O – Versicherung absichern.
Die D&O ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Manager und Organmitglieder und deckt im Schadenfall die Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines unbegründeten Anspruchs und den Schadenausgleich bei einem berechtigten Anspruch. Für das einzelne Organmitglied besteht ferner die Möglichkeit, Ihre Managementtätigkeit über eine persönliche D&O absichern.
Über die Vor- und Nachteile der einzelnen Deckungskonzepte beraten wir Sie gerne und finden für Sie einen optimalen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz.
Versicherungsnehmerin und Beitragszahlerin der Unternehmens – D&O-Versicherung ist die Gesellschaft selbst. Das einzelnen Geschäftsleitungsmitglied ist versicherte Person.
Versicherte Personen sind alle ehemaligen, aktuellen und zukünftigen Organmitglieder. Eine namentliche Benennung ist nicht erforderlich. Im Schadenfall teilen sich alle Versicherten die Versicherungssumme.
Versicherungsfall ist die erstmalige Anspruchserhebung ist („claims – made – Prinzip“) gegen das Geschäftsleitungsorgan. Es sind somit vorvertragliche Pflichtverletzung versichert, soweit die erstmalige Anspruchserhebung in der Vertragslaufzeit erfolgt.
Versicherungsnehmer und Beitragszahler der D&O-Versicherung ist das Geschäftsleitungsorgan selbst.
Versichert ist das nur das Organmitglied, das den Versicherungsvertrag abschließt. Die vereinbarte Versicherungssumme steht im exklusiv zu.
Versicherungsfall ist die Pflichtverletzung des Versicherten („Verstoß – Prinzip“). Versicherungsschutz setzt voraus, dass die Pflichtverletzung in der Versicherungslaufzeit begangen wurde.
Nicht alle Entscheidungen, die Sie für das Unternehmen treffen, werden die Zustimmung der Mitarbeiter oder Investoren finden. Ein Vorwurf oder ein anonymer Hinweis reicht für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft aus.
Es kommen hohe Kosten wie Anwalts- und Verfahrenskosten und Auslagen auf Sie zu. Der Straf- Rechtsschutz sichert sie finanziell und rechtlich ab und übernimmt die Honorare eines erfahrenen Strafverteidiger und die Kosten für das Verfahren inklusive aller Auslagen, z.B. für Zeugen und Sachverständige, Reisen und Dolmetscher. Ferner stellt der Versicherer eine Strafkaution zur Verfügung.