Treuhand

So individuell wie der Treuhandvertrag


Optimaler Schutz für Ihre Tätigkeit


Treuhandverträge sind individuell als verwaltende oder geschäftsführende Treuhand ausgestaltet.
Die „verwaltende“ Treuhand ist eine reine Aufsicht und Kontrolle im Interesse des Treugebers. Sie hat für den Berufsträger einen uneigennützigen Charakter und zielt darauf ab, für einen gewissen Zeitraum die wirtschaftlichen Interessen des Treugebers (Vermögensinhabers) wahrzunehmen.
Bei der „geschäftsführenden Treuhand“ ist die Treuhandtätigkeit an einen unternehmerischen Zweck gebunden.

Kennzeichnend ist ein unternehmerisches Handeln seitens des Treuhänders in Gestalt der Vornahme von eigenen kaufmännischen (Ermessens-) Entscheidungen, auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete Entscheidungen oder das Fehlen von Weisungen und Vorgaben des Treugebers.
Wir prüfen für Sie, ob der bestehende Versicherungsschutz ausreichend ist oder weitergehender Versicherungsschutz als Treuhänder erforderlich ist.

Kurzübersicht Treuhand

  • Bestehender Versicherungsschutz nicht immer ausreichend
  • Genaue Überprüfung der Treuhandtätigkeit erforderlich
  • Hohe Versicherungssumme möglich