Rechtsschutz

Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei


Ihr Kostenschutz bei Streitigkeiten

Damit Sie sich bei Rechts­streitigkeiten weiter auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können


Der Firmen-Rechtsschutz erstattet Ihnen die Kosten, die dem Unternehmen bei einem Rechtsstreit z. B. im Arbeits- oder Verkehrsrecht entstehen und übernimmt Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Vorschüsse etc..
Versichert sind Firmeninhaber und deren Mitarbeiter. Kombiniert mit dem Privat-Rechtsschutz sind darüber hinaus die Familienmitglieder der Inhaber mitversichert.

Für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft reicht ein Vorwurf oder ein anonymer Hinweis aus. Es kommen hohe Kosten wie Auslagen, Anwalts- und Verfahrenskosten auf Sie zu. Zudem schlägt der Fall in der Öffentlichkeit hohe Wellen.
Der Straf- Rechtsschutz sichert sie finanziell und rechtlich ab und übernimmt die Honorare eines erfahrenen Strafverteidiger und die Kosten für das Verfahren inklusive aller Auslagen, z.B. für Zeugen und Sachverständige, Reisen und Dolmetscher. Für eine Strafkaution wird vom Versicherer ein Darlehen zur Verfügung gestellt.

Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt nur für Arbeitnehmer und greift nicht bei Leitungsorganen von juristischen Personen. Etwaige Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag werden daher vor dem Landgericht verhandelt.
Auseinandersetzungen über den Anstellungsvertrag sind somit nicht über die Arbeits – Rechtsschutz versichert.
Nach der Vertragsbeendigung kann es um Streitigkeiten über eine Abfindung, Boni- oder Pensionszahlungen kommen. Der gerichtliche Streitwert ist entsprechend hoch und die Rechtsverfolgungskosten sind erheblich.
Dieses finanzielle Risiko übernimmt eine Anstellungsvertrags – Rechtsschutzversicherung..

Kurzübersicht Rechts­schutz­versicherung

  • Schützt vor finanziellen Risiken durch einen Rechtsstreit
  • Schutz bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren z.B. wegen Steuer- oder Insolvenzvergehen
  • Kosten­günstige Absicherung der Geschäfts­führung auch im privaten Bereich