Bürohaftpflichtversicherung ohne Button
Bürohaftpflichtversicherung
Es kann viel passieren
Privathaftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen
Im laufenden Kanzlei- oder Bürobetrieb kann es bei einem Mandanten bzw. Kunden zu einem Personen- oder Sachschaden kommen.
Die Bürohaftpflichtversicherung ist die Privat – Haftpflichtversicherung für das Büro und schützt Sie bei Personen- und Sachschäden.
Kurzübersicht Bürohaftpflichtversicherung
- Die Privathaftpflichtversicherung für die Kanzlei bzw. das Büro
- Schutz vor Personen- und Sachschäden
- Mitsachschäden und Schlüsselverlust mitversichert
Einzelmandatsversicherung
Einzelmandatsversicherung
Schutz für besondere Mandate
Schutz auch bei hohen Risiken
Die Beurkundung von werthaltigen Nachlässen, die Beratung in umfangreichen M&A – Transaktionen bzw. Insolvenzen von umsatzstarken Schuldnerunternehmen erfordern hohe Versicherungssummen und ein umfangreiches Deckungskonzept. Die laufende Versicherungsverträge bieten nicht immer
ausreichenden Schutz. Hier hilft eine Einzelobjektdeckung. Ein gesonderter Vertrag mit einem abgestimmten und individuellen Bedingungswerk wird für dieses Risiko vereinbart.
Die Kosten werden vielfach von dem Mandaten übernommen bzw. sind erstattungsfähig.
Kurzübersicht Einzelmandatsversicherung
- Individuelle Lösung bei besonderen Mandaten
- Versicherungsschutz steht exklusiv für das Mandat / das Verfahren zur Verfügung
- Hohe Versicherungssummen möglich
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz
Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei
Ihr Kostenschutz bei Streitigkeiten
Damit Sie sich bei Rechtsstreitigkeiten weiter auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können
Der Firmen-Rechtsschutz erstattet Ihnen die Kosten, die dem Unternehmen bei einem Rechtsstreit z. B. im Arbeits- oder Verkehrsrecht entstehen und übernimmt Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Vorschüsse etc..
Versichert sind Firmeninhaber und deren Mitarbeiter. Kombiniert mit dem Privat-Rechtsschutz sind darüber hinaus die Familienmitglieder der Inhaber mitversichert.
Für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft reicht ein Vorwurf oder ein anonymer Hinweis aus. Es kommen hohe Kosten wie Auslagen, Anwalts- und Verfahrenskosten auf Sie zu. Zudem schlägt der Fall in der Öffentlichkeit hohe Wellen.
Der Straf- Rechtsschutz sichert sie finanziell und rechtlich ab und übernimmt die Honorare eines erfahrenen Strafverteidiger und die Kosten für das Verfahren inklusive aller Auslagen, z.B. für Zeugen und Sachverständige, Reisen und Dolmetscher. Für eine Strafkaution wird vom Versicherer ein Darlehen zur Verfügung gestellt.
Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt nur für Arbeitnehmer und greift nicht bei Leitungsorganen von juristischen Personen. Etwaige Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag werden daher vor dem Landgericht verhandelt.
Auseinandersetzungen über den Anstellungsvertrag sind somit nicht über die Arbeits – Rechtsschutz versichert.
Nach der Vertragsbeendigung kann es um Streitigkeiten über eine Abfindung, Boni- oder Pensionszahlungen kommen. Der gerichtliche Streitwert ist entsprechend hoch und die Rechtsverfolgungskosten sind erheblich.
Dieses finanzielle Risiko übernimmt eine Anstellungsvertrags – Rechtsschutzversicherung..
Kurzübersicht Rechtsschutzversicherung
- Schützt vor finanziellen Risiken durch einen Rechtsstreit
- Schutz bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren z.B. wegen Steuer- oder Insolvenzvergehen
- Kostengünstige Absicherung der Geschäftsführung auch im privaten Bereich
D&O-Versicherung
D&O
Wer entscheidet, haftet
Allgemeines zur D&O
Vorstände, Geschäftsführer und Mitglieder von Aufsichtsgremien haben in Ausübung ihrer Tätigkeit eine Reihe von Verhaltenspflichten zu beachten. Verletzen sie diese Pflichten und der Gesellschaft entsteht dadurch ein Schaden, so haften sie persönlich gegenüber der Gesellschaft mit Ihrem Privatvermögen.
Gegen diese Inanspruchnahme können Sie sich mit einer D&O – Versicherung, der
Berufshaftpflichtversicherung für Organmitglieder und Manager, absichern.
Die Versicherungswirtschaft bietet unterschiedliche Deckungskonzepte an. Über die Vor- und Nachteile der einzelnen Deckungskonzepte beraten wir Sie gerne und finden für Sie einen optimalen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz.
Kurzübersicht D&O
- Persönliche Haftung der Organe mit dem Privatvermögen
- Beweislastumkehr im Schadenfall
- Versicherungsschutz auch für vor Vertragsbeginn begangene Pflichtverletzungen
Versicherungsnehmerin und Beitragszahlerin der Unternehmens – D&O-Versicherung ist die Gesellschaft selbst. Alle ehemaligen, aktuellen und zukünftige Geschäftsleitungsmitglieder sind versicherte Personen.
Eine namentliche Benennung ist nicht erforderlich. Im Schadenfall teilen sich alle Versicherten die Versicherungssumme.
Versicherungsfall ist die erstmalige Anspruchserhebung („claims – made – Prinzip“). Es sind somit vorvertragliche Pflichtverletzung versichert, soweit die Anspruchsstellung erstmals in der Vertragslaufzeit erfolgt.
Versicherungsnehmer und Beitragszahler der D&O-Versicherung ist das Geschäftsleitungsorgan selbst.
Versichert ist nur das Organmitglied, das den Versicherungsvertrag abschließt. Die vereinbarte Versicherungssumme steht im exklusiv zu.
Versicherungsfall ist die Pflichtverletzung des Versicherten („Verstoß – Prinzip“).
Für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften gilt seit der Finanzkrise 2009 ein gesetzlicher Selbstbehalt. Sie haben 10 % des Schadens bis zu einer Höchstgrenze des 1,5-fachen ihres Jahresbruttogehalts selbst tragen.
Dieses Risiko kann über eine zusätzliche Selbstbehaltsversicherung abgesichert werden.
Der Kanzlei Manager oder auch Managing Partner leitet die Kanzlei wie ein Geschäftsführer sein Unternehmen. Er vertritt die Kanzlei nach außen und trifft intern organisatorische und strategische Entscheidungen.
Er haftet somit wie ein Geschäftsführer einer GmbH. Macht er einen Fehler und entsteht dadurch ein Schaden, so haftet er persönlich gegenüber der Kanzlei mit seinem Privatvermögen.
Hier hilft eine Kanzlei – Manager – D&O.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ohne Link
Vermögensschadenhaftpflicht
Individuell für jede Berufsgruppe
Keine Angst vor Vermögensschäden
Die Vermögensschaden– Haftpflichtversicherung ist eine Form der Berufshaftpflichtversicherung. Sie schützt gegen echte Vermögensschäden.
Echte Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personen- (Verletzung des Körpers, Tötung) noch Sachschäden (Vernichten, Beschädigen oder Abhandenkommen einer Sache) sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.
Die Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung umfasst
- die Prüfung der Haftpflichtfrage
- die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von berechtigten Ansprüchen und
- die Regulierung und Zahlung von berechtigten Schadenersatzansprüche
Vermögensschaden - Haftpflichtversicherungen für:
Bei der Ausgestaltung und Formulierung des Versicherungsschutzes sind verschiedene Aspekte zu beachten. Der Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, die Form der Berufsausübung frei zu wählen. Er kann als Einzelanwalt auftreten, sich zu einer Bürogemeinschaft zusammenschließen oder eine Berufsausübungsgesellschaft gründen. Ferner kann er sich mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Patentanwälten zusammenarbeiten.
Die gesetzlichen Vorgaben z.B. an die vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen unterscheiden sich erheblich.
All dies hat Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz. Wir sind hierauf spezialisiert und beraten Sie gerne. Wir werden eine optimale und bedarfsgerechte Lösung für Sie finden.
Sie haben als Steuerberater eine Kanzlei erfolgreich aufgebaut. Sie beraten und vertreten Ihre Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten und führen junge Unternehmer in der Gründungsphase. Für Mittelständer übernehmen Sie die Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Die Steuergesetze haben sich geändert und Sie wenden die alte Rechtsvorschrift. Die Abgabefrist wird vergessen und ein Beleg wird falsch gebucht. Ein Fehler passiert schnell, weil die Fehlerquellen in Ihrem Beruf vielfältig sind. Sie führen bei Ihrem Mandanten zu einem Vermögensschaden. Auch wenn er Verständnis zeigt, wird er den Schaden ersetzt verlangen.
Jeder WP/vBP übt seinen Beruf individuell aus und die Bedürfnisse unterscheiden sich.
Er kann als alleine auftreten, sich zu einer Bürogemeinschaft zusammenschließen oder mit weiteren Berufsträgern eine Personen- oder Kapitalgesellschaft gründen.
Darüber hinaus ist eine Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und Patentanwälten möglich.
All dies ist für die Gestaltung des Versicherungsschutzes wichtig. Zudem bieten nicht alle Versicherer aufgrund der besonderen gesetzlichen Vorgaben Versicherungsschutz an.
Gerne beraten wir Sie hierzu und finden für Sie eine optimale und bedarfsgerechte Lösung.
Der Patentanwalt hat die Möglichkeit, die Form der Berufsausübung frei zu wählen. Er kann als Einzelpatentanwalt auftreten, sich zu einer Bürogemeinschaft zusammenschließen oder mit weiteren Berufsträgern eine GbR, PartG, PartGmbB, GmbH oder AG gründen.
Der Patentanwalt arbeitet z.B. bei der Zahlung von Schutzgebühren weltweit mit Kollegen zusammen. Hier lauern Risiken, die bei der Formulierung des Versicherungsschutzes zu beachten sind.
Wir helfen Ihnen gerne und erstellen für Sie das passende Versicherungskonzept.
Die Aufgaben und Tätigkeiten eines Notars haben viele Seiten. Er ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und zur Neutralität verpflichtet. Der Notar ist unparteiischer und kompetenter Berater in schwierigen und folgenreichen Rechtsangelegenheiten.
Aufgrund der aktuell gestiegenen Immobilienpreisen, der großen Unternehmenstransaktionen und den anstehenden Nachlassregelungen ist die Versicherungssumme kritisch zu hinterfragen. 1.000.000 EUR sind nicht immer ausreichend.
Hierbei beraten wir Sie gerne und zeigen Ihnen Lösungswege für einen optimalen Versicherungsschutz.
Nach dem Berufsrecht können derzeit Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigten Buchführern ihre Tätigkeit gemeinsam ausüben.
Das Berufsrecht ist hinsichtlich der Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung dagegen nicht einheitlich geregelt
Zudem sind interprofessionelle Sozietät vielfach Teil einer internationalen Kanzlei bzw. eines internationalen Netzwerkes und arbeiten weltweit. Der Versicherungsschutz ist entsprechend zu formulieren.
Wir helfen Ihnen gerne und erstellen ein optimales Versicherungskonzept für Sie.
Sie empfehlen die Erschließung eines neuen Marktsegmentes. Ihr Kunde investiert in Produkte, Personal und Marketing. Ihre Empfehlung stellt sich als fehlerhaft heraus. oder Ihre betriebswirtschaftliche Bewertung im Rahmen einer M&A – Transaktion ist falsch. Ihre Kunden erleiden durch Ihre Falschberatung erhebliche Verluste und machen diese gegen Sie geltend.
Hier hilft eine Vermögensschaden– Haftpflichtversicherung für Unternehmensberater. Wir analysieren gemeinsam Ihren Bedarf und finden das optimale Versicherungspaket für Sie.
Treuhandverträge sind individuell ausgestaltet. Hierbei sind die verwaltende und die geschäftsführende Treuhand zu unterscheiden.
Im Einzelfall ist zu prüfen, ob der bestehende Versicherungsschutz über eine vorhandene Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung ausreichend ist oder weitergehender Versicherungsschutz erforderlich ist.
Zu Ihrer täglichen Arbeit gehören nicht nur Firmen-, sondern auch Privatinsolvenzen. Um Ihr Haftungsrisiko müssen Sie sich hier keine Gedanken machen, weil Sie bereits als Rechtsanwalt oder Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer über eine Vermögensschaden– Haftpflichtversicherung verfügen.
Wir kümmern uns darum, dass Ihr Kanzleivertrag Ihrem Bedarf und den Forderungen der Insolvenzgericht entspricht und Sie Ihrer Tätigkeit nachgehen können.
Als Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer unterhalten Sie bereits eine Vermögensschaden– HaftpflichtversicherungWir prüfen, ob diese ausreichend bemessen ist und Ihrem Bedarf und den Vorgaben der Insolvenzgerichte genügt. Gemeinsam finden wir das optimal Versicherungskonzept für Sie.
Die Aufgabe des Gläubigerausschusses ist es, den Insolvenz-, den Sachwalter bzw. die Eigenverwaltung zu überwachen.
Diese sind gehalten oder auch gesetzlich verpflichtet, wichtige Entscheidungen im Rahmen des Verfahren mit dem Gläubigerausschuss abzustimmen.
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haften persönlich mit Ihrem Privatvermögen für Pflichtverletzungen.
Der Gläubigerausschuss kann dieses Risiko mit einer Einzelfallversicherung absichern. Versicherungssumme und Deckungskonzept können individuell gestaltet werden.
Als Unternehmensberater haben Sie bereits eine Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung. Ihre Beratertätigkeit ist somit versichert. Wir prüfen, ob diese Deckung marktgerecht ist und für Ihre Tätigkeit als CRO bzw. Interimsmanager ausreichend bemessen ist.
Als Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater unterhalten Sie bereits eine Vermögensschaden– Haftpflichtversicherung.
Wir prüfen, ob diese ausreichend bemessen ist und den Vorgaben der Insolvenzgerichte genügt. Gemeinsam finden wir das optimal Versicherungskonzept für Sie.
Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung
Der Versicherungsschutz der Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung für Vereine / Verbände wurde erheblich erweitert und erstreckt sich sowohl auf Ersatzansprüche die ein Dritter gegen den Verein / Verband geltend macht als auch auf Eigenschäden die der Verein / Verband durch einen Mitarbeiter oder ein Vorstandmitglied erlitten hat.
D&O Vereine/Verbände
Vorstände von Vereinen haftet wie Geschäftsleitungsorgane von Unternehmen persönlich mit ihrem Privatvermögen.
Gegen diese Inanspruchnahme können Sie sich mit einer D&O – Versicherung absichern. Die D&O deckt im Schadenfall die Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines unbegründeten Anspruchs und den Schadenausgleich bei einem berechtigten Anspruch.
Verknüpfung der Konzepte
Die klassische Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung sichert ebenfalls Dritt- und Eigenschäden ab und es ergeben sich daher Überschneidungen mit der D&O.
Wir harmonisieren für Sie die beiden Deckungskonzepte indem wir die Versicherungsbedingungen und die Versicherungsprämie aufeinander abstimmen.
Kurzübersicht Vermögensschadenhaftpflicht
- Schützt alle, die beratend tätig sind
- Vielfach eine Pflichtversicherung
- Die vorgeschriebene Versicherungssumme ist nicht immer ausreichend und muss an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden