Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Vermögensschadenhaftpflicht
Individuell für jede Berufsgruppe
Keine Angst vor einem Vermögensschaden
Die Vermögensschaden– Haftpflichtversicherung ist eine Form der Berufshaftpflichtversicherung und schützt gegen echte Vermögensschäden.
Echte Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personen- (Verletzung des Körpers, Tötung) noch Sachschäden (Vernichten, Beschädigen oder Abhandenkommen einer Sache) sind oder sich aus solchen Schäden herleiten.
Die Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung umfasst
- die Prüfung der Haftpflichtfrage
- die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und
- die Regulierung und Zahlung von berechtigten Schadenersatzansprüche
Die Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung ist für jeden Berater und Dienstleister zum Schutz seines eigenen Vermögens unerlässlich.
Vermögensschaden - Haftpflichtversicherungen für:
Kurzübersicht Vermögensschadenhaftpflicht
- Schützt alle, die beratend tätig sind
- Vielfach eine Pflichtversicherung
- Die Versicherungssumme ist an den tatsächlichen Bedarf anzupassen
Bürohaftpflichtversicherung
Bürohaftpflichtversicherung
Gegen alle Risiken schützen
Privathaftpflichtversicherung für Ihre Unternehmung
Im laufenden Kanzlei- oder Bürobetrieb kann es bei einem Mandanten bzw. Kunden zu einem Personen- oder Sachschaden kommen.
Die Bürohaftpflichtversicherung ist die Privat – Haftpflichtversicherung für das Büro und schützt Sie bei Personen- und Sachschäden.
Kurzübersicht Bürohaftpflichtversicherung
- Die Privathaftpflichtversicherung für die Kanzlei bzw. das Büro
- Schutz vor Personen- und Sachschäden
- Mitsachschäden und Schlüsselverlust mitversichert
Vermögensschaden und D&O-Versicherung
D&O und Vermögensschaden - Haftpflichtversicherung
Wer handelt, haftet persönlich
Damit Sie frei entscheiden können
Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung
Der Versicherungsschutz der Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung für Vereine / Verbände wurde erheblich erweitert und erstreckt sich sowohl auf Ersatzansprüche die ein Dritter gegen den Verein / Verband geltend macht als auch auf Eigenschäden die der Verein / Verband durch einen Mitarbeiter oder ein Vorstandmitglied erlitten hat.
D&O Vereine/Verbände
Vorstände von Vereinen haftet wie Geschäftsleitungsorgane von Unternehmen persönlich mit ihrem Privatvermögen.
Gegen diese Inanspruchnahme können Sie sich mit einer D&O – Versicherung absichern. Die D&O deckt im Schadenfall die Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr eines unbegründeten Anspruchs und den Schadenausgleich bei einem berechtigten Anspruch.
Harmonisierung der Konzepte
Die klassische Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung sichert ebenfalls Dritt- und Eigenschäden ab und es ergeben sich daher Überschneidungen mit der D&O.
Wir harmonisieren für Sie die beiden Deckungskonzepte indem wir die Versicherungsbedingungen und die Versicherungsprämie aufeinander abstimmen.
Vermögensschäden bei Vereinen / Verbände
- Persönliche Haftung der Vorstände etc.
- Verzichts auf § 31a BGB
- Damit Sie auch weiterhin ohne Risiko ehrenamtlich arbeiten können
Ihre Vorteile durch die BBC GmbH
- Große und unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften
- Persönlicher Ansprechpartner
- Individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes anhand Ihres Bedarfs
- Nur Versicherungsgesellschaften mit umfangreichen und hochwertigen Deckungskonzepten werden angeboten
- Sie erreichen ein Maximum an Versicherungsschutz zu Top-Konditionen
- Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.
Rechtsschutzversicherung für die Geschäftsleitung
Rechtsschutz
Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei
Ihr Kostenschutz bei Streitigkeiten
Damit Sie sich bei Rechtsstreitigkeiten weiter auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können
Spezial – Strafrechtsschutz
Für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft reicht ein Vorwurf oder ein anonymer Hinweis aus. Es kommen hohe Kosten wie Auslagen, Anwalts- und Verfahrenskosten auf Sie zu. Zudem schlägt der Fall in der Öffentlichkeit hohe Wellen.
Der Straf- Rechtsschutz sichert sie finanziell und rechtlich ab und übernimmt die Honorare eines erfahrenen Strafverteidiger und die Kosten für das Verfahren inklusive aller Auslagen, z.B. für Zeugen und Sachverständige, Reisen und Dolmetscher. Für eine Strafkaution wird vom Versicherer ein Darlehen zur Verfügung gestellt.
Anstellungsvertragsrechtsschutz
Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt nur für Arbeitnehmer und greift nicht bei Leitungsorganen von juristischen Personen. Etwaige Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag werden daher vor dem Landgericht verhandelt.
Auseinandersetzungen über den Anstellungsvertrag sind somit nicht über die Arbeits – Rechtsschutz versichert.
Nach der Vertragsbeendigung kann es um Streitigkeiten über eine Abfindung, Boni- oder Pensionszahlungen kommen. Der gerichtliche Streitwert ist entsprechend hoch und die Rechtsverfolgungskosten sind erheblich.
Dieses finanzielle Risiko übernimmt eine Anstellungsvertrags – Rechtsschutzversicherung.
Kurzübersicht Rechtsschutzversicherung
- Schützt vor finanziellen Risiken durch einen Rechtsstreit
- Schutz bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren z.B. wegen Steuer- oder Insolvenzvergehen
- Kostengünstige Absicherung der Geschäftsführung auch im privaten Bereich
Ihre Vorteile durch die BBC GmbH
- Große und unabhängige Auswahl an Versicherungsgesellschaften
- Persönlicher Ansprechpartner
- Individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes anhand Ihres Bedarfs
- Nur Versicherungsgesellschaften mit umfangreichen und hochwertigen Deckungskonzepten werden angeboten
- Sie erreichen ein Maximum an Versicherungsschutz zu Top-Konditionen
- Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.
Kfz
KfZ
Es kann viel passieren
Schützen Sie Ihr Auto
Sie wollen einen günstigen Tarif, bestenfalls mit Sondernachlässen, und zugleich auf den Komfort einer persönlichen Beratung und Unterstützung im Schadensfall nicht verzichten? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir bieten Ihnen die Vergleichsmöglichkeiten zwischen nahezu allen Versicherungsgesellschaften und Tarifen und sind zudem stets mit Rat und Tat an Ihrer Seite.
Auch im Schadensfall müssen Sie kein Callcenter anrufen, sondern einfach nur unsere Nummer wählen. Wir engagieren uns kompetent und engagiert für Ihre Interessen.
Kurzübersicht Kfz - Versicherung
- Flottenmodelle ab 2 Fahrzeugen
- GAP – Deckung bei Leasingfahrzeugen
- Schnelle Schadenbearbeitung
Cyber
Cyber - Versicherung
Cyber - Attacken treffen jeden
Schnelle Hilfe statt Stillstand
Die Cyber – Versicherung schützt vor Haftpflichtansprüchen, ersetzt Ihren Eigenschaden und stellt Ihnen umfangreiche Serviceleistungen zur Verfügung.
Kurzübersicht Cyber - Versicherung
- Dritt- und Eigenschäden sind versichert
- Serviceleistung 24/7 zur Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit durch IT – Spezialisten
- Schutz im Erpressungsfall
Treuhand
Treuhand
So individuell wie der Treuhandvertrag
Optimaler Schutz für Ihre Tätigkeit
Treuhandverträge sind individuell als verwaltende oder geschäftsführende Treuhand ausgestaltet.
Die „verwaltende“ Treuhand ist eine reine Aufsicht und Kontrolle im Interesse des Treugebers. Sie hat für den Berufsträger einen uneigennützigen Charakter und zielt darauf ab, für einen gewissen Zeitraum die wirtschaftlichen Interessen des Treugebers (Vermögensinhabers) wahrzunehmen.
Bei der „geschäftsführenden Treuhand“ ist die Treuhandtätigkeit an einen unternehmerischen Zweck gebunden.
Kennzeichnend ist ein unternehmerisches Handeln seitens des Treuhänders in Gestalt der Vornahme von eigenen kaufmännischen (Ermessens-) Entscheidungen, auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete Entscheidungen oder das Fehlen von Weisungen und Vorgaben des Treugebers.
Wir prüfen für Sie, ob der bestehende Versicherungsschutz ausreichend ist oder weitergehender Versicherungsschutz als Treuhänder erforderlich ist.
Kurzübersicht Treuhand
- Bestehender Versicherungsschutz nicht immer ausreichend
- Genaue Überprüfung der Treuhandtätigkeit erforderlich
- Hohe Versicherungssumme möglich
W&I
W&I
Absicherung eines Unternehmens- oder Immobilienkaufs
Schutz Ihrer Investition
Fragen um Haftung und Garantien führen bei M&A – Transaktionen zu langen Diskussionen und können zum Scheitern der Verhandlungen führen.
Hauptstreitpunkt bei Kauf, Fusion, Übernahme etc. eines Unternehmens oder einer Immobilie ist die Risikoverteilung zwischen Käufer und Verkäufer. Der Käufer wünscht sich eine möglichst strenge Haftung des Verkäufers,
der Verkäufer möchte seine Haftung soweit wie möglich begrenzen.
Die W&I sichert die Vermögenseinbußen infolge der Garantie- und Freistellungsansprüche der Vertragsparteien ab. Mit der W&I verlagern die Vertragsparteien die für Ihre Transaktion typischen Risiken auf ein Versicherungsunternehmen.
Wir helfen Ihnen gerne.
Kurzübersicht W&I
- Haftungsrisiken + Garantien eines Unternehmens- oder Immobilienkauf sind versicherbar
- Risiko von „deal-breaker“ auf Versicherung verlagern
- Hohe Versicherungssumme möglich
Vertrauensschadenversicherung
Vertrauensschaden
Vertrauen ist gut, Absicherung besser
Es kann überall passieren
Sie leiten ein Unternehmen oder haben eine Kanzlei aufgebaut und vertrauen vertrauen auf Ihre Mitarbeiter. Es kommt leider immer wieder vor, dass ein langjähriger Mitarbeiter aus einer persönlichen Notsituation Gelder unterschlägt oder auf sonstige Weise das Unternehmen schädigt.
Zudem rüsten Cyber – Gangster auf und finden immer neue Wege, sich in Ihr IT – System einzuhacken, Ihre Daten zu zerstören bzw. verschlüsseln und so einen erheblichen Schaden zu verursachen.
Mit einer Vertrauensschadenversicherung schützen Sie sich vor finanziellen Schäden durch vorsätzlich begangene Vermögensdelikte.
Kurzübersicht Vertrauensschadenversicherung
- Schützt vor Folgen vorsätzlich begangener Vermögensdelikte wie Betrug, Unterschlagung, Hackerschäden etc.
- Unerheblich, ob ein Mitarbeiter, Dienstleister oder ein Dritter Täter ist
- Alle noch nicht bekannten Schäden sind versichert
Inhalts- und Elektronikversicherung
Inhalts- und Elektronikversicherung
Hausratversicherung für Ihr Büro
Schützen Sie Ihr Eigentum
Ein Feuer-, ein Leitungswasser- oder ein Elementarereignis kann Ihre Büroeinrichtung beschädigen. In Ihre Büroräumlichkeiten kann eingebrochen werden und Ihre EDV – Anlage kann gestohlen bzw. mutwillig beschädigt werden.
Gegen diese Gefahren schützt eine Geschäftsinhalts- bzw. Elektronikversicherung. Sie ist die Hausratversicherung für Ihr Büro.
Kurzübersicht
Inhalts- und Elektronikversicherung
- Die Hausratversicherung für Ihr Büro bzw. Ihre Kanzlei
- Neuwertentschädigung
- Allgefahrendeckung möglich