Spezial-Versicherungsschutzfür Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter /-pfleger
Schützen Sie Ihr Vermögen vor Haftungsfallen
Mit dem exklusiven Berkley & BBC Sonderkonzeptschließen Sie gefährliche Deckungslücken in Ihrer Haftpflicht-Police.Wir bieten Schutz bei kaufmännischen Fehlern mit unbegrenzter Nachhaftung.
1 von 4
Ihre Tätigkeit und Haftungsrisiken
Ihre tägliche Arbeit bzw. Ihr Haftungsrisiko
Die Tätigkeit von Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger bzw. -verwalter ist weniger von juristischen Entscheidungen als von kontinuierlicher Organisations-, Kommunikations- und Verwaltungsarbeit geprägt. Wer das Amt übernimmt, wird faktisch Nachlass-Manager, Konfliktpuffer, Buchhalter, Vermögensverwalter und Dokumentationsprofi in einer Person.
Typische Tätigkeiten sind
- die Sicherung und erste Bestandsaufnahme des Nachlasses mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses / Inventarisierung des Nachlasses
- die laufende Verwaltung einer Immobilie mit der Übernahme der Vermieterstellung, der Kommunikation mit Mietern, der Beauftragung von Handwerkern, Hausverwaltungen, etc.
- die betriebswirtschaftliche Entscheidung über die Sanierung oder Verkauf einer Immobilie
- Umgang mit den zerstrittenen Erben
- Erfüllung der rechtlichen und steuerlichen Pflichten wie die Beauftragung eines Steuerberaters, Erstellung von Steuererklärungen bzw. die Überwachung von Steuerbescheiden und Fristen
Dieses weitreichende Tätigkeitsfeld geht mit einem erheblichen persönlichen Haftungsrisiko einher. Für Pflichtverletzungen oder Fehler haftet der Testamentsvollstrecker Nachlasspfleger bzw. -verwalter persönlich mit seinem Privatvermögen.
Absicherung erforderlich
Die Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung Ihrer Police als Rechtsanwalt oder Steuerberater deckt die bestehenden Risiken nicht vollumfänglich ab und weist erhebliche Deckungslücken auf. Insbesondere für kaufmännische Kalkulations- und Organisationstätigkeit besteht kein Versicherungsschutz.
Wir schließen diese Deckungslücke zusammen mit der W.R. Berkley Europe AG und bieten einen Deckungsschutz, der Ihre Haftungsrisiken absichert.
2 von 4
Unsere exklusiven Highlights
Davon profitieren Sie!
Exzedentendeckung mit „drop down“ / „DIC /DIL – Deckung“
Die Exzedentendeckung greift dort, wo Ihre Primär-/ Kanzleiver-sicherung endet. Unser Schutz integriert die vorhandene Deckung und erweitert diese gezielt, wo erhöhte Risiken oder Lücken bestehen („Differenz in Conditions and Limits“).
Mitversicherung kaufmännische Kalkulations- und Organisationstätigkeit
Ihre Aufgabe erfordert wirtschaft- liche Entscheidungen, die sich im Nachhinein als nachteilig erweisen können. Vermögensschäden aus einer kaufmännischen Kalkulations- oder Organisationstätigkeit sind in Höhe der Versicherungssumme versichert.
Mitversicherung von Fehlern bei Abschluss und Verwaltung Versicherungen
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass der Nachlass richtig versichert ist. Selbst bei größter Sorgfalt sind Fehler oder Versäumnisse nicht ausgeschlossen. Etwaige Vermögensschäden hierdurch sind versichert.
Mitversicherung Fehl-/ Doppelüberweisungen
Wo Gelder bewegt werden, kann auch einmal eine Zahlung zu viel oder an die falsche Stelle erfolgen. Vermögensschäden durch Fehl- oder Doppelüberweisungen sind abgesichert.
Unbegrenzte Nachhaftung
Jahre nach Beendigung eines Mandates können Schadenser- satzansprüche geltend gemacht werden. Möglicherweise sind Sie beruflich nicht mehr tätig. Es besteht Versicherungsschutz für alle während der Vertragsdauer begangenen Pflichtverletzungen.
Weltweiter Geltungsbereich
Es besteht weltweiter Versicher- ungsschutz (ohne USA und Kanada).
Rückwärtsdeckung bis zu 2 Jahre
Auf Wunsch kann der Versicher- ungsschutz bis zu zwei Jahre rückwirkend vereinbart werden. Damit sind auch Fehler aus der Vergangenheit abgesichert .
Kündigungsverzicht im Schadenfall
Im Versicherungsfall verzichtet der Versicherer auf das gesetzliches Kündigungsrecht.
Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
Unberechtigte Ansprüche werden geprüft und für Sie abgewehrt – alle Verteidigungskosten trägt die Ver- sicherung („passive Rechtsschutz- funktion“).
Innovationsklausel
Es gelten die für sie günstigsten Bedingungen.
Fester Selbstbehalt
Es gilt ein reduzierter fester Selbstbehalt von 250 EUR je Schaden.
3 von 4
Beitrag
Beitrag je Berufsträger / Mandatsträger
| Versicherungssumme je Schaden¹ | 1.000.000 € | 2.000.000 € | 3.000.000 € |
| Jahresbruttobeitrag (inkl. 19% Versicherungsteuer)² | 904,40 € | 1.392,78 € | 1.890,20 € |
höhere Versicherungssummen auf Nachfrage
jährliche Zahlungsweise;
Prämie je Berufs-/ Mandatsträger (Kanzleipolicen möglich)
4 von 4
Unsere Leistung im Vergleich
Das Sonderkonzept Berkley – BBC für Nachlassrisiken ist speziell auf die Bedürfnisse der Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger bzw. -verwalter und Betreuer ausgerichtet.
| Deckungsbestandteile | Bedingungswerk | Unser Konzept | Ihre derzeitige Deckung |
|---|---|---|---|
| Versicherungsfall „Verstoß“ | ![]() Teil A Ziffer 1.1 AVB | ja | |
| Rückwärtsversicherung möglich | ![]() Teil A Ziffer 2.2.1. AVB | ja | |
| Kaufmännische Kalkulationstätigkeiten | ![]() RB/BB II.Ziffer 1.a. | ja | |
| Kaufmännische Organisationstätigkeiten | ![]() RB/BB II. Ziffer 1.a. | ja | |
| Erweiterung der Versicherten Personen auf Vertreter | ![]() RB/BB I. Ziffer 2. | ja | |
| Zeitliche Erweiterung der Tätigkeit auf Tätigkeiten nach Beendigung des Mandates | ![]() RB/BB I. Ziffer 3. | ja | |
| Betreuung, Verwaltung, Abschluss von Versicherungen | ![]() RB/BB II. Ziffer 1.b. | ja | |
| Fehl- / Doppelüberweisungen | ![]() RB/BB II. Ziffer 1.c. | ja | |
| Unbegrenzte Nachhaftung | ![]() RB/BB II. Ziffer 2. | ja | |
| Verlängerte Schadenmeldefrist | ![]() RB/BB II. Ziffer 4. | ja | |
| Kündigungsverzicht im Schadenfall | ![]() RB/BB II. Ziffer 8. | ja | |
| Weltweiter Versicherungsschutz (ohne USA / Kanada) | ![]() RB/BB II. Ziffer 5. | ja | |
| Konditionen- und Summendifferenzdeckung | ![]() RB/BB II. Ziffer 7. | ja | |
| Reduzierter Selbstbehalt von 250 EUR je Schaden | ![]() RB/BB II. Ziffer 3. | ja | |
| Abwehr von unberechtigten Ansprüchen auf Kosten des Versicherers | ![]() Teil A Ziffer 3.3.1. AVB | ja | |
| Freistellung von berechtigten Ansprüchen („passiver Rechtsschutz“) | ![]() Teil A Ziffer 3.3.2. AVB | ja | |
| Zweifache Jahreshöchstleistung | ![]() Teil A Ziffer 3.5. AVB | ja | |
| Abwehrschutz bei Vorwurf der wissentlichen Pflichtverletzung | ![]() Teil A Ziffer 4.5. AVB | ja | |
| Rückgriff gegen Angestellte nur bei Vorsatz oder Wissentlichkeit | ![]() Teil C Ziffer 7.3.2. AVB | ja | |
| Innovationsklausel für zukünftige Bedingungswerke | ![]() RB/BB II. Ziffer 9. | ja |
